Dejima‑Handelsregeln
Die Dejima‑Handelsregeln bestimmten während der Sakoku‑Zeit jeden Aspekt des Außenhandels. Nur die Niederländer der VOC durften unter strengen Auflagen auf der künstlichen Insel Dejima leben und handeln.
Zu den Regeln gehörten:
- Keine freien Bewegungen außerhalb der Insel
- Strenge Kontrolle aller Waren und Schriften
- Verbot religiöser Missionierung
- Regelmäßige Berichte an das Shogunat über politische und wissenschaftliche Entwicklungen
Diese Regeln sollten Japan schützen und gleichzeitig einen minimalen, kontrollierten Austausch ermöglichen – darunter auch Wissen über Pflanzen, Medizin und Tee.
