Künstliche Aromen
Künstliche Aromen sind synthetisch hergestellte Aromastoffe, die kein natürliches Vorbild in der Natur besitzen. Sie werden im Labor erzeugt und dienen dazu, bestimmte Geschmacksrichtungen oder Duftprofile in Lebensmitteln nachzubilden.
In Deutschland sind derzeit fünfzehn künstliche Aromastoffe zugelassen – jeweils mit Anwendungsbeschränkungen und Höchstmengen. Dazu gehören unter anderem:
- Ethylvanillin
- Allylphenoxyacetat
- α‑Amylzimtaldehyd
- Anisylaceton
- Hydroxycitronellal
- Hydroxycitronellaldiethylacetal
- Hydroxycitronellaldimethylacetal
- 6‑Methylcumarin
- Methylheptincarbonat
- β‑Naphthylmethylketon
- 2‑Phenylpropionaldehyd
- Piperonylisobutyrat
- Propenylguaethol
- Resorcindimethylether
- Vanillinacetat
Wichtiger Grundsatz: Keiner dieser Stoffe darf in Tee verwendet werden. Tee – ob Schwarztee, Grüntee, Kräutertee oder Rooibos– darf ausschließlich mit natürlichen Aromen, naturidentischen Aromen oder Bio‑Aromen (95/5) aromatisiert werden.
Bedeutung: Künstliche Aromen spielen in der Teeherstellung keine Rolle. Sie sind für Tee nicht zugelassen, da Tee traditionell und gesetzlich als natürliches, pflanzliches Produkt geschützt ist.
