Werbegeschäft für das Online Medium Teesorte

Werbegeschäft mit Teesorte

  1. Werbeauftrag
    Der „Werbeauftrag“ ist ein Vertrag über die Schaltung ein oder mehrerer Werbemittel im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Für diesen Werbeauftrag gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von Teesorte, welche Vertragsbestandteil sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Werbemittel
    Ein Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingung kann zum Bespiel aus folgenden Elementen bestehen:
    Aus einem Bild und/oder Text, aus bewegten Bildern und/oder Tonfolgen (Banner)
    Aus einer Schaltfläche, welche beim Anklicken eine Verbindung (Link) zu einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse herstellt
    Werbemittel die auf Grund Ihrer Gestaltung nicht als Werbemittel erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
  3. Vertragsschluss
    Der Werbevertrag kommt grundsätzlich nur durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung zu Stande. Mündliche Absprachen sind gegenstandslos. Durch die Beauftragung und Bestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde gelegt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, und keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, kommt der Vertrag im Zweifelsfall mit der Werbeagentur zu Stande. Teesorte ist in diesem Falle berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweiß zu verlangen.
  4. Rabatt
    Sollten für Mehrfachschaltungen Rabatte eingeräumt werden, und werden diese aus Umständen, die Teesorte nicht zu vertreten hat nicht erfüllt, muss der Auftraggeber den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem tatsächlichen Nachlass Teesorte erstatten.
  5. Datenlieferung
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben einzuhalten und die Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Aufbewahrung der angelieferten Daten endet drei Monate nach letztmaliger Verbreitung. Änderungswünsche an geliefertem Material werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Datenanlieferung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die einzelne Übertragungsgröße ist auf 5 Megabyte begrenzt.
  6. Ablehnungsbefugnis
    Teesorte behält sich vor, Werbeaufträge oder einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren wenn deren Inhalt gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorgaben verstoßen, der Inhalt, die Herkunft oder die technische Form für Teesorte unzumutbar ist, oder der Auftraggeber nachträglich Änderungen am Werbemittel vornimmt (z.B. Link Änderung).
  7. Rechte am Werbematerial
    Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, und stellt Teesorte von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Teesorte von Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt, und verpflichtet sich bei einer eventuellen Rechtsverteidigung Teesorte mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt Teesorte sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Insbesondere Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
  8. Leistungsstörung
    Teesorte gewährleistet eine dem jeweils technischen Stand entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
  9. Haftung
    Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Teesorte, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften sowie für die Verletzung etwaiger Vertragspflichten, Unmöglichkeit der Leistung sowie Verzug. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf die Höhe des jeweiligen Werbeauftrages beschränkt.
  10. Preisliste
    Es gilt die Preisliste die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlicht ist. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweilig gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Vermittler verpflichten sich in Ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit Ihren Werbetreibenden sich an die Preisliste von Teesorte zu halten.
  11. Zahlungsverzug
    Im Falle eines Zahlungsverzuges oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Teesorte kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages bis zur erfolgten Zahlung zurückstellen und für die künftigen Werbeaufträge Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Teesorte (auch während der Laufzeit des Auftrages) das Schalten von weiteren Werbemitteln ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechungsbeträge abhängig zu machen.
  12. Kündigung
    Die Kündigung von Werbeaufträgen muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  13. Datenschutz
    Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzrichtlinien abgewickelt.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Wird der Vertrag unter Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz von Teesorte in Paraguay. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Cornelia Huber
Teesorte
Anzeigen-Tel.: +49(0) 162 46 86 991
Email: cornelia.huber(at)teesorte.net