Wann geht ein Tee Paket zum Zoll?

Wann geht ein Tee Paket zum Zoll?

Hier einige Informationen zum Zoll und zur Einfuhrumsatzsteuer.

Grundsätzlich geht jedes Tee Paket durch den Zoll!

Unsere Tee Pakete gehen auf ihrer Reise an das für Ihren Wohnort zuständige Zollamt.

Sind falsche, oder unvollständige Angaben zum Gewicht, eine fehlerhafte, falsche Deklaration, keine Rechnung am Tee Paket, oder der Zollbeamte möchte einfach nur herausfinden, was das für ein herrliche Aroma ist, das da aus unserem Teepaket kommt DANN will der Zollbeamte sehen, was sich in diesem Paket verborgen hält.

Sie werden in diesem Fall schriftlich, durch die Deutsche Post, benachrichtigt, dass Ihr Paket beim Zoll gelandet ist. Dort lagert es 14 Tage und geht dann an den Versender zurück, falls sich niemand meldet.

Selbstverständlich sind darum alle unsere Tee Pakete korrekt deklariert:

  • mit dem grünen Zollzettel
  • mit der Rechnung speziell für den Zoll (Handelsrechnung), inkl. TARIC Nummer, Netto-, und Bruttogewicht und Preis.

tee paket teesorteDie Teepakete fallen nicht unter die Kategorie “Arzneimittel oder Betäubungsmittel”, benötigen so auch keine Zollanmeldung. Dennoch kann es immer vorkommen, dass der Inhalt genauer geprüft wird.

Sie können die Zollregelung selbstverständlich schriftlich erledigen.

Dazu schicken Sie die Benachrichtigung des Zolls und die benötigten Nachweise an die Zollstelle. Das Paket geht dann an DHL und DHL übernimmt die Verzollung und zieht die fälligen Gebühren von Ihnen ein.

Ein geprüftes Tee Paket erkennt man generell an dem grünen Aufkleber mit der Aufschrift „Zollamtlich geprüft“

Die Einfuhrumsatzsteuer wird z.B. bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (darunter fällt Südamerika) nach Deutschland erhoben.

Der Freibetrag sind 22 Euro reiner Warenwert, dafür bezahlt man weder Umsatzsteuer noch Zoll. Normal beträgt diese Steuer in Deutschland mit 19% Prozent zu, aber Tee hat einen ermäßigten Umsatzsteuersatz und schlägt mit 7% zu Buche.

Waren bis 150 Euro sind grundsätzlich zollfrei, es kann aber die Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden.

Über 150 Euro ist Umsatzsteuer + Zoll fällig. Die Berechnung ist wie folgt:

[Warenwert € multipliziert (1 plus Zollbetrag [%] / 100) plus Versandkosten €] multipliziert (1 plus Umsatzsteuer [%] addiert 100)

 In Österreich:

Hier beträgt der Einfuhrumsatzsteuersatz 20%, der ermäßigte Steuersatz von 10% für Tee laut Zoll

10.2.1.3… So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10%….

Waren bis 150 Euro sind grundsätzlich zollfrei, es kann aber auch hier die Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden.

In der Schweiz:

Bei den Schweizern besteht keine Wertfreigrenze, sondern nur die Abgabenfreigrenze. Diese wurde für Lieferungen in die Schweiz mit einem Steuerwert bis 65 CHF festgelegt.

Demnach wird kein Zoll- und Mehrwertsteuerbetrag erhoben, sofern der Mehrwertsteuerbetrag für ein Paket 5 CHF je Zollanmeldung nicht übersteigt, liegt er darüber entsteht eine abgabenpflichtige Sendung

Bis zu einem Wert von 62 CHF (inkl. Transportkosten, Verzollung, Versicherung, Zollabgaben etc. (MwSt.-Satz von 8 %) oder 200 Franken (MwSt.-Satz von 2,5 %.) fallen keine Steuern an. Gewisse Dinge des täglichen Bedarfs (z.B. Esswaren) unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5 %.

Zu den Einfuhrabgaben kommt eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post (Postvorweisungstaxe).

Für die vereinfachte Verzollung ( = Steuerbeträge bis 500 CHF) Abgabe von 18 CHF 18,00 über 500 CHF erhöht sich diese Abgabe auf 35 CHF. Die Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der MwSt. und wird in der Regel pro Paket erhoben.

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