STEVIA – Warum kann ich kein Stevia in Deutschland kaufen?

STEVIA – Warum kann ich kein Stevia in Deutschland kaufen?

Die Frage des Verbots von STEVIA REBUAUDIANA BERTONI wurde unlängst in der EU dem EuGH vorgelegt.

Es besteht ein nationales behördliches Verbots, das Produkt „Stevia rebaudiana Bertoni Pflanzen und getrocknete Blätter“ in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr zu bringen.

Es wird darüber gestritten, ob es sich dabei um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der so genannten Novel-Food-Verordnung handelt, das nur nach vorheriger Durchführung eines gemeinschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Verkehr gebracht werden darf.

Zentrale Frage ist, ob eine an einen bestimmten Unternehmer gerichtete Entscheidung der Europäischen Kommission, dass ein bestimmtes Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel oder als neuartige Lebensmittelzutat in der Gemeinschaft nicht zugelassen ist, Bindungswirkung gegenüber einem anderen Unternehmer entfaltet, der dasselbe Lebensmittel in der Gemeinschaft in Verkehr bringt oder bringen will.

Diese Frage hat nun der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zu klären. Danach wird das Berufungsverfahren beim VGH fortgesetzt werden. (VGH München, Beschl. v. 1. 7. 2009 – 9 BV 743/09) Pressemitteilung des VGH München v. 29.07.2009.

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