|

Zoll für Tee bezahlen?

Immer wieder dauert es sehr lange weil ein Paket beim Zoll festhängt.

 

Muss man denn Zoll für Tee bezahlen?

 

Wie geht das also vor sich mit dem Zoll für Tee?

Wie geht das überhaupt von Paraguay nach Deutschland?

Muss man Zoll für Tee bezahlen?
Jüngster Kontrolleur 🙂

 

Das Paket wird bei uns versandfertig gemacht – es kommen die Rechnungen, zweisprachig, in eine schöne, rote Lieferschein und Rechnung Versandlasche, dann der grüne Zolldeklarationszettel dazu und natürlich die Adresse. Dann geht der Tee zu Correo Paraguayo – hier bekommen wir den Einlieferbeleg für Ihr Paket.

Nun geht er auf seine Reise – nach Asuncion. dort in den nächsten Flieger und ab nach Deutschland. Nachdem er in Deutschland angekommen ist, geht das Paket beim zuständigen Zollamt des Zielortes stichprobenartig zur Kontrolle.

Das kann leider oft bis zu 2 oder drei Wochen dauern!

Ist keine ordnungsgemäße Zolldeklaration außen am Paket oder findet sie der Zollbeamte nicht, kann die Sendung nicht bearbeitet werden. Der Zoll darf das Paket jedoch nicht einfach öffnen und im Paket nach einer eventuellen Rechnung suchen.

Also bekommen Sie eine Nachricht vom Zoll durch Ihren Briefträger oder Zusteller. Dort ist sicher vermerkt, das ein Dokument für ihre Sendung fehlt und Sie zum Zoll kommen sollen.

Variante 1:

Sie fahren also zur Zollstelle, öffnen persönlich ihr Tee Paket und es wird verglichen mit der Rechnung. Natürlich wird kontrolliert das Sie keine Medikamente, Drogen oder ähnliches bestellt haben. Ist alles Ok werden eventuell die Einfuhrabgaben eingefordert.

 

Ich muss also Zoll für Tee bezahlen?

 

Natürlich müssen Sie als Käufer, je nach Gesamtwert des Tees Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen.

Diese Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben sind aber nicht immer fällig.

Für Teeprodukte ist der Regelsteuersatz bei 7 % – das ist der ermäßigten Umsatzsteuersatz (Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anlage 2 zum UStG))

Mit der Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde die Wertgrenze für so genannte geringwertige Sendungen (Artikel 27 d. Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) auf €150 angehoben. Vor Dezember 2008 waren die Einfuhrabgaben (MwST.) bei einem Warenwert von bereits € 22 fällig, dies hat sich zu Ihren Gunsten geändert!

Sie können das auf der Seite des deutschen Zolls nachschlagen. Für Österreich bitte hier klicken und unsere Schweizer Kunden können sich ebenfalls informieren.

Variante 2:

Sie können eine schriftliche Postverzollung machen.

Diesen Service ist mittlerweile kostenpflichtig –  gegen eine Gebühr von 28,50€ können Sie diese nutzen.

Das ist nicht kompliziert und spart Ihnen den Weg zum Zoll.

Sie haben wieder die Benachrichtigung durch Ihren Briefträger oder Zusteller erhalten. Dort ist  vermerkt, das ein Dokument für ihre Sendung fehlt und Sie zum Zoll kommen sollen.

 

Sie brauchen:

  • das Anschreiben des Zolls
  • Ihre Rechnung – die Sie gerne in Kopie von uns noch mal erhalten

Dieses können Sie an den Zoll faxen oder auch per E-Mail schicken.
Sie erhalten dann vom Zollamt eine Benachrichtigung mit Vorgangsnummer und der zu zahlenden Summe an Einfuhrumsatzsteuer. Nach wenigen Tagen ist der Postbote wieder da und Sie können alles mit Ihm abklären.

Die Sendungen werden nur 14 Tage aufgehoben, pro Tag kostet dies 0,50 € – die ersten 10 Tage sind jedoch kostenlos, erst danach ist dieser Betrag fällig.

 

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert