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Novel Food Verordnung

Novel Food Verordnung – was ist das denn bitte?

Die Novel Food Verordnung erklärt den freien Bürgern in Europa WAS Sie essen und trinken dürfen und was nicht – was ist sicher was nicht.

Teesrote Novel Food Verordnung

Kein Lebensmittel – nicht für den Verzehr geeignet!

Die Novel Food Verordnung verhindert die Vermarktung neuartiger Lebensmittel.

Lebensmittel, welche vor 1997 noch nicht in der EU umfangreich als Lebensmittel gehandelt wurden benötigen eine Zulassung.

Sicherheitsnachweise für eine Zulassung kann diverse Jahre in Anspruch nehmen und sehr viel Geld verschlingen. Eine derartige Zulassung ist nur für Großkonzerne, denn da reden wir schnell mal von hunderttausend oder mehr Euro, die sich ein kleineres Unternehmen wie in unserem Fall, nicht leisten können!

Kleines Beispiel für die Novel Food Verordnung:

Die leckere grüne Kiwi.

Die Kiwis kamen ca. 1970 nach Europa – vorher gänzlich unbekannt und dann ohne weitere Prüfung einfach gegessen. Heute wäre das unmöglich, weil sie als neuartige Lebensmittel nicht verkehrsfähig wäre. Die Kiwi wprde nun eine Zulassung benötigen.

Voraussetzung für die vermarktung der Kiwi: Die Sicherheit müsste wissenschaftlich nachgewiesen sein.

Auf der EU Novel Food Liste stehen beispielsweise die Früchte der Graviola, aber nicht die Blätter.

Das hat zur Folge, dass Graviola Blätter, Katzenkralle „Tee“, ebenso wie viele andere Kräuter und „Tees“ diese nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Eine unbestrittene Wahrheit ist, dass Graviola Blätter, Katzenkralle, Chanca Piedra und vieles andere als Tee, Nahrungsergänzung und Lebensmittel in vielen Teilen weltweit verzehrt wird und viele Menschen einen großen Nutzen davon haben – sei es Genuss sein es mehr.

Die EU hat aber ihre Regeln, feste Gebühren und nicht zu vergessen die Bürokratie als Hürde, um Neues und Gutes auf den Markt zu bekommen.

Die Novel Food-Verordnung hat für neuartige Lebensmittel ähnliche Anforderungen wie bei Zusatzstoffen.

Beweisen das Lebensmittel „sicher“ sind?

Wie „sicher ist denn ein Apfel – eine Orange eine Banane?

Gibt es nicht Allergien gegen Zitrusfrüchte – ist das dann ein sicheres Lebensmittel?

Lebensmittel sind komplexe Stoffgemische, deren Zusammensetzung schwankt. Das sind Naturprodukte die abhängig von vielen Faktoren sind, wie die Jahreszeit, welche Rohstoffe werden verwendet, wie ist das Produktionsverfahren.

Glauben Sie es ist hundertprozentig bekannt welche Stoffe in welchen Mengen in einem Apfel enthalten sind?

Zusatzstoffe sind hingegen meist einfache Chemikalien, welche nur in geringen Mengen zu sich genommen werden – man kann also nachvollziehen das es vergleichsweise einfach und routiniert zu bestimmen ist wie ihre Toxizität aussieht. In Tierversuchen wird einfach eine Menge ermittelt, die bei Tieren gesundheitliche Veränderungen bewirken und das war es auch schon.

Für Lebensmittel gibt es kein vergleichbares Verfahren, um das zu testen.

Genau das schreibt aber die Novel Food-Verordnung vor:

Neuartige – das heißt: im europäischen Kulturkreis unbekannte – Lebensmittel müssen vor „in Verkehr bringen“ diesen wissenschaftlichen Nachweis bringen.

Das soll die fehlende Vertrautheit ersetzen und alles sicherer machen.

 

Wir haben uns lange dagegen gesträubt – zumal wir zu 100 % von unseren Produkten überzeugt sind. Aber wir werden einige unserer „Tees“ nur noch mit dem Zusatz:

Kein Lebensmittel – nicht für den Verzehr!

anbieten.

Sie können diese „Tees“ als Dekoration, Badezusatz oder Duftkissen benutzen.

Sie sind alle freie Bürger und Bürgerinnen und was Sie mit ihren gekauften Produkten machen ist ihre Sache.

Sie können damit machen was Sie wollen und wenn Sie sich mit Tee oder Kaffee die Füße waschen wollen – bitte sehr! Sie dürfen in ihren privaten Bereichen entscheiden was Sie tun und wir können Sie nicht davon abhalten.

Wir möchten Ihnen das Gute nicht vorenthalten und wenn Sie auf die Idee kommen sollten und diese Produkte trinken wollen – wir können es nicht verhindern!

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2 Kommentare

  1. Hallo,
    Ich wollte auch paar „neuartige“ Teesorten aus Russland einführen und vermarkten.
    Funktioniert das wirklich, wenn man nur „Kein Lebensmittel – nicht für den Verzehr!“ in die Beschreibung schreibt und dann, den nachfolgenden Satz wie hier in ähnlicher Form?

    1. Hallo Herr Suchowoi,
      das ist vom Zoll abhängig und somit vom entsprechenden Zollbeamten. Wir haben auch schon Tees zurück bekommen, weil sie angeblich auf den Index standen, was aber nicht den Tatsachen entspricht.
      Ich hatte sogar mal die Aussage von einem Lebensmittelkontrolleur: ICH finde das ist kein Genusstee, den der schmeckt nicht, also ist es etwas medizinisches… Noch Fragem 😉
      Viel Erfolg und herzliche Grüße

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